Martin a écrit : ↑mar. 30 mai 2017 09:54
Taupe a écrit : ↑mar. 30 mai 2017 09:01
Bluenote a écrit : ↑mar. 30 mai 2017 08:14
La COMCO va
enfin démarrer une enquête d'après SwissHabs. Absolument aucune envie de passer chez UPC, donc j'espère un résultat favorable pour Swisscom
Je n'ai pas le droit de trop en dire, mais ça pourrait aller relativement vite (fin juin) pour les premiers résultats.
Et on peut attendre autre chose qu'une amende cette fois-ci ?
"Verweigerung von Geschäftsbeziehungen (Abschnitt B.4.3.2)
925. Die Analyse hat ergeben, dass Swisscom die Geschäftsbeziehung gegenüber verschiedenen TV-Plattformanbietern (insbesondere IPTV-Anbietern) im nationalen Markt für die Bereitstellung von Schweizer Fussballübertragungen im Rahmen eines Liga-Wettbewerbs im
Pay-TV sowie im nationalen Markt für die Bereitstellung von Schweizer Eishockeyübertragungenim Rahmen eines Liga-Wettbewerbs im Pay-TV in ungerechtfertigter Weise verweigert hat. Die Verweigerung erfolgte mindestens im Zeitraum von Dezember 2010 bis 2013.
Diskriminierung von Handelspartnern (Abschnitt B.4.3.3)
926. Die Untersuchung zeigt auf, dass eine zweifache Ungleichbehandlung von Handelspartnern gegeben ist. Die KNU und Sunrise erhielten im Vergleich zu Swisscom ein weniger umfangreiches Sportangebot zu einem insgesamt höheren Preis. Zudem können die Plattformanbieter
ihren Kunden das Sportpaket PPC nur zusammen mit dem Basispaket bereitstellen. Demgegenüber kann Swisscom ihren Kunden den Bezug der Sportinhalte auch im Rahmen von PPV anbieten. Damit ist Swisscom von der Kopplung nicht gleichermassen betroffen wie die Wettbewerber. Beide Verhaltensweisen bewirken eine Wettbewerbsbehinderung und lassen sich nicht durch sachliche Gründe rechtfertigen. Es liegen somit zwei tatbestandsmässige Diskriminierungen vor. Aufgrund dieser unzulässigen Diskriminierungen besteht jeweils ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung von Swisscom. Die Diskriminierungen erfolgten im Zeitraum von November 2006 bis mindestens 2013.
Erzwingung unangemessener Geschäftsbedingungen (Abschnitt B.4.3.4)
927. Die Analyse zeigt, dass Swisscom gegenüber Cablecom und Sunrise mit einer Klausel betreffend [Geschäftsgeheimnis] unangemessene Geschäftsbedingungen erzwungen hat. Das tatbestandsmässige Verhalten erfolgte im Zeitraum von Oktober 2006 bis mindestens 2013."
En gros, tous les comportements reprochés dans les trois paragraphes ci-dessus ont été jugés illégaux. Comme Swisscom les avait déjà abandonnés au moment de la décision, il n'y avait pas grand chose à faire d'autres qu'infliger une amende...
(si tu as besoin d'une traduction, je t'en fais volontiers une "brut" ce soir).